Schon jetzt werden Hartz-IV-Beziehende gezwungen, ab dem 63. Geburtstag in die vorgezogene Rente zu gehen. Machen sie es nicht, dann stellt das Jobcenter auch gegen ihren Willen den Antrag auf Altersrente. Mit einem bisher nicht veröffentlichten Änderungsantrag zum SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz will die Bundesregierung die Zwangsmaßnahmen gegen erwerbslose Ältere noch weiter verschärfen. Die Jobcenter sollen zukünftig die Möglichkeit bekommen, Leistungen nach…
Zwangsverrentung stoppen: Lebenswerte Rente statt Zwang zur Armut
Relevanz:6% Veröffentlicht am:3. Juni 2016