Zur derzeitigen Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im Zweiten Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch erklärt Thomas Nord: "Die aktuellen Sanktionen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und führen zu massiver sozialer Verelendung. Sie sind aber auch sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, weil sie zur Dequalifizierung von Beschäftigten führen und prekäre Arbeit fördern. Im anhängigen BVerfG-Verfahren…
Sanktionen bei Hartz IV abschaffen
Relevanz:100% Veröffentlicht am:31. Januar 2018