Die Linksfraktion wird dem heute vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erhöhung der Transparenz der Vergabe von Fördermitteln durch den Bund zustimmen. Wir haben eine ganze Weile gesucht, ob wir nicht doch ein Haar in der Suppe finden, aber außer der letztlich klärbaren Frage, ob die angewandte Fördermitteldefinition wirklich hinreichend ist, haben wir keinen Ablehnungsgrund finden können.

Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben

Sehr geehrter Herr Präsident/ sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Linksfraktion wird dem heute vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erhöhung der Transparenz der Vergabe von Fördermitteln durch den Bund zustimmen. Wir haben eine ganze Weile gesucht, ob wir nicht doch ein Haar in der Suppe finden, aber außer der letztlich klärbaren Frage, ob die angewandte Fördermitteldefinition wirklich hinreichend ist, haben wir keinen Ablehnungsgrund finden können.

Dieser Antrag greift völlig zu Recht die Europäische Transparenzinitiative von 2007 auf. Er knüpft an die positiven Erfahrungen der Veröffentlichung von Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Gemeinschaftsmitteln aus dem EU-Agrarfonds an, die seit April 2009 erfolgt. Die seitdem damit gemachten Erfahrungen zeigen, dass eine solche Veröffentlichung sowohl machbar als auch sinnvoll ist.

Die Bürgerinnen und Bürger haben nach unserer Auffassung nicht nur auf EU-Ebene ein Recht zu erfahren, welchen Unternehmen und Institutionen die von ihnen als Steuerzahlern finanzierten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Das Gleiche gilt eben auch für die durch den Bund ausgereichten Mittel. Dies ist gegenwärtig nur unzureichend geregelt. Die derzeitige Praxis des Bundes ist daher, wie es im Antrag formuliert ist, intransparent und kaum kontrollierbar.

Transparenz und Kontrolle sind aber unverzichtbare Bestandteile für effiziente Willensbildungs- sowie legitime und nachvollziehbare demokratische Entscheidungsprozesse. Daher ist die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung durchaus zeitgemäß und zu unterstützen.

Wir befürworten insbesondere, dass die öffentliche Hand verpflichtet wird, ihre Förderleitlinien und „Informationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, zu veröffentlichen“.

Die im Antrag geforderte „Abwägung zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerinnen und -empfänger, indem die Erforderlichkeit der Veröffentlichung nach Bezugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zuwendungen geprüft wird“, zeigt die datenschutzrechtlichen Grenzen und Bedenken auf, die in einem entsprechenden Gesetz zu bedenken wären.

Das diese vor allem natürliche Personen, aber auch kleinere Kapitalgesellschaften, die mit einer oder mehreren natürlichen Personen identisch seien, im vollen Umfang berücksichtigen und es nur in begründeten Fällen Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht geben soll, halten wir für richtig.

Das Gleiche trifft auf die Sortierkriterien und den vorgeschlagene Veröffentlichungsort zu.

Abschließend befürworten wir auch den Vorschlag, zur Steigerung der Transparenz die Zuwendungen öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte generell an verpflichtende Bedingungen zu knüpfen.

Werte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis90/Die Grünen, unsere Zustimmung zu ihrem Antrag haben sie schon jetzt.

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.