Wir diskutieren heute einen Entschließungsantrag über den Anpassungsvertrag für die ERP-Förderrücklage zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und der KfW. Im Kern geht es um zwei Dinge. Erstens, um die Härtung der ERP-Förderrücklage I als Kernkapital für die KfW und Zweitens um die Verwendung der daraus zu erwartenden Erträge als Wagniskapital und Beteiligungsfinanzierung.
Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben.
Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Meine Damen und Herren,
wir diskutieren heute einen Entschließungsantrag über den Anpassungsvertrag für die ERP-Förderrücklage zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und der KfW. Im Kern geht es um zwei Dinge. Erstens, um die Härtung der ERP-Förderrücklage I als Kernkapital für die KfW und Zweitens um die Verwendung der daraus zu erwartenden Erträge als Wagniskapital und Beteiligungsfinanzierung.
Zu Erstens ist zu sagen, dass mit dem Erlass des ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetzes von 2007 die aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Wirtschaftsförderung neu geordnet wurde. Heute gelten neue aufsichtsrechtliche Anforderungen für die KfW, diese resultieren aus europäischem Recht und sind entsprechend anzuwenden. U.a. aus diesen Gründen verlangt die BaFin eine zügige Anpassung der betreffenden Regelungen des Durchführungsvertrages, damit die ERP Förderrücklage als hartes Kapital zur Verfügung steht. Dem sollten wir nachkommen.
Zweitens geht es um die Verwendung der dabei wahrscheinlichen Steigerungen der Erträge aus dem ERP-SV. Die vom Bundesrechnungshof 2016 festgestellte Unterauslastung des ERP-Förderpotentials muss reduziert werden.
Mit den bisherigen ERP-Förderprogrammen konnte die vorgesehene Förderleistung, beispielsweise zinsverbilligte Kleinkredite, nicht erreicht werden. Zugleich gibt es im Bereich Wagniskapital und Beteiligungsfinanzierung eine Finanzlücke. Um den technologischen Wandel besser zu unterstützen, soll die Finanzierung von Start-Ups u.a. im Bereich Digitaler Technologien weiterentwickelt und ausgeweitet werden.
Im Ergebnis soll dies zu einer substantiellen Intensivierung des KfW-Engagements im Venture-Capital führen. In mehreren Stufen soll ein marktrelevantes Volumen für Beteiligungsfinanzierung in Deutschland mit Hilfe der KfW aufgebaut werden. Im Vergleich zum Jahr 2016 soll das Wagniskapitalvolumen in Deutschland durch Privatwirtschaft, Bund, KfW und unter Einbeziehung europäischer Finanzpartner verdoppelt werden.
DIE LINKE stimmt der Einschätzung zu, dass gerade Start-ups im High-Tech-Bereich und der Digitalen Technologien deutlich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen können, was aber ohne einen erhöhten Ansatz an Risikokapital nicht funktionieren wird. Insbesondere auch für die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin, Brandenburg und weiteren Wirtschaftskernen im Osten, ist die Förderung von Start-Ups und Sicherung ihrer langfristigen Entwicklung in der Region von besonderer Bedeutung.
Dieses Engagement der KfW im VC-Bereich verlangt den Aufbau eines eigenständigen Geschäftsbereichs für Beteiligungsmanagement in der KfW. Dies fordert jedoch eine große Transparenz und starke Kontrolle.
Bis Juni 2017 soll die KfW dem Deutschen Bundestag ein kohärentes Gesamtkonzept übermitteln. DIE LINKE erwartet, dass die Struktur-, Rechts- und Finanzierungselemente der substantiellen Intensivierung des KfW-Engagements darin klar definiert und geregelt sind. Wir werden diese Elemente bei aller konstruktiven Begleitung einer sehr kritischen Überprüfung unterziehen.
Es kommt darauf an, eine für die Erfordernisse des Mittelstands geeignete institutionelle, personelle, beihilferechtliche und aufsichtsrechtlich transparente Struktur zu erarbeiten, in der die substanzielle Erweiterung des KfW-Engagements im Bereich Wagniskapital-, Beteiligungs- und Mezzaninfinanzierungen dauerhaft umgesetzt werden kann.
Wichtig ist für DIE LINKE, dass das Substanzerhaltungsgebot des ERP-Sondervermögens gewahrt bleibt. Wichtig ist es, auch zukünftig angemessene Rückstellungen zu bilden, um Sonderbelastungen für das ERP-SV zu vermeiden. Wichtig ist, ein ausreichendes Kapitalpolster oberhalb des realen Vermögenssubstanzerhalts zu gewährleisten.
DIE LINKE dringt darauf, dass der Deutsche Bundestag im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über die ERP-Förderung jeweils bis Mitte des Jahres über die aktuelle Situation des ERP-Sondervermögens im Allgemeinen und die KfW-Beteiligungsfinanzierung im Besonderen detailliert informiert wird.
Bei der Erarbeitung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes soll auch zukünftig die substantielle Intensivierung des Engagements der KfW im Bereich Beteiligungsfinanzierung berücksichtigt werden. Die Planungsansätze für Beteiligungs- und Kreditfinanzierung sollen getrennt ausgewiesen und nachvollziehbar erläutert werden.
Für DIE LINKE erfordert die Zustimmung zum Engagement im Risikokapital einen hohen Vertrauensvorschuss für die KfW. Jüngste Überweisungspannen vor allem bei Überweisungen werfen da Fragen auf, ob das gerechtfertigt ist? Trotz dieser Bedenken stimmt DIE LINKE dem Antrag zu.
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