Zur geplanten Absicht der Großen Koalition, die Pflegeausbildungen zu einem gemeinsamen Berufsbild zusammenzulegen (generalistische Pflegeausbildung) erklärt der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Thomas Nord:

„Die Ausbildung der Pflegeberufe muss umgehend weiterentwickelt werden. Denn die Anforderungen an die Pflegeberufe haben sich verändert. Die vollständige Trennung in Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinder- und Säuglingskrankenpflege ist pflegewissenschaftlich überholt. Pflegerische Kernkompetenzen lassen sich nicht aufgrund des Alters der zu Pflegenden unterscheiden. Ein gewisser Grad an Spezialisierung bleibt aber nötig. Bei der Pflege von Kindern oder älteren Menschen sind andere Fachkenntnisse erforderlich als nach einem Unfall.“

Mit dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes soll die Pflegeausbildung moderner und attraktiver werden, wenn es nach der Bundesregierung geht. Die drei bisherigen Lehrzweige der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sollen zusammengeführt werden. Das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang würde dann ab 2018 starten.

„Ich kritisiere, wie die Bundesregierung die Pflegeausbildungen zu einem gemeinsamen Berufsbild zusammenlegen will. In einer generalistischen Pflegeausbildung würden die spezifischen Qualifikationen der Bereiche verloren gehen, vor allem in der Kinder- und Säuglingskrankenpflege sowie der Altenpflege. Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes der Bundesregierung lässt keine ausreichende Spezialisierung innerhalb der Ausbildung durch fundierte Praxisphasen zu.

Ich fordere deshalb die Integration der Pflegeberufe zu einer dreijährigen dualen Ausbildung mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen und Abschlüssen in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Die Schwerpunktsetzung muss hier in der Berufsbezeichnung erkennbar bleiben.

An die zweijährige Grundausbildung soll sich eine einjährige Spezialisierung anschließen. Dafür müssen genügend Ausbildungsstunden und eine intensive Praxisanleitung durch qualifizierte Fachkräfte vorgesehen werden. Desweiteren muss die Ausbildung die Berufsfähigkeit der Absolvent*innen sicherstellen,“ so Nord weiter.