Die Regionalpolitik resultiert aus Artikel 91 im Grundgesetz. Dort ist die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern formuliert. Seit 1969 wird hierdurch der Strukturwandel einzelner Regionen unterstützt. Bund und Länder legen im Koordinierungsrahmen gemeinsam die Regeln der Förderung fest. Die GRW-Mittel werden als Zuschüsse oder Zinsverbilligungen gewährt. Bei der Mittelaufteilung wird Brandenburg mit 12,45% berücksichtigt. Am heutigen Freitag wurde der Antrag der Regierungskoalition im Plenum behandelt. Lesen Sie hier die Rede von Thomas Nord, ordentliches Mitglied im zuständigen Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik:

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

um es vorweg zu nehmen, DIE LINKE wird dem Antrag der Regierungskoalition zustimmen. Das kommt ja nicht allzu oft vor. Daher will ich es kurz begründen.

Zunächst sei gesagt, dass mein Wahlkreis im äußersten Osten der Republik liegt. Er gehörte schon bisher zu den Profiteuren der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und auch die jetzt vorgenommenen Anpassungen zum Koordinierungsrahmen fallen zu Gunsten meines Wahlkreises aus.

Aber auch der Osten insgesamt profitiert von diesem Instrument. Nicht, dass es alle Probleme z.B. in meiner Heimatstadt Frankfurt (Oder) lösen würde. Nein, das ist bei weitem nicht der Fall. Eines ist aber sicher, ohne die Gemeinschaftsaufgabe wären sie noch viel größer.

Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird seit 1969 durch Bund und Länder gleichermaßen als Gemeinschaftsaufgabe ausgeführt.

Denn durch starke regionale Ungleichheit der wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse kann – wenn sie dauerhaft bestehen – eine so große Unzufriedenheit entstehen, dass hieraus regionale Fliehkräfte erwachsen. Bei den letzten Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg war das z.B. auch an den Wahlergebnissen der AfD abzulesen. In Frankfurt (Oder) erhielt sie gut 20% der abgegebenen Stimmen.

Das grundgesetzlich verankerte Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet muss daher jetzt und auch in Zukunft von der Politik energisch weiterverfolgt werden.

Seit den 1990er Jahren spielt die Gemeinschaftsaufgabe eine zentrale Rolle beim Aufbau von wirtschaftlich tragfähigen Strukturen in den ostdeutschen Ländern.

Zusammen mit den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union ist sie eine der wesentlichen Maßnahmen beim Abbau von wirtschaftlichen Unterschieden.

Heute kommen auch zunehmend Gebiete im Westen in den Förderbereich, die regionalen Wirtschaftsleistungen differenzieren sich aus. Aber die ostdeutschen Länder bleiben ein zentraler Förderschwerpunkt, meine Fraktion und ich halten das auch für notwendig.

Darüber hinaus enthält der Antrag eine ganze Reihe Maßnahmen zur Ausgestaltung der neuen Fördergebietskarte und des Koordinierungsrahmens, von denen ich zwei besonders positiv hervorheben möchte:

  • Das Fördergefälle von Förderregionen in Deutschland zu angrenzenden Höchstfördergebieten anderen EU-Nachbarstaaten wurde begrenzt. Insbesondere an der Oder ist das für eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung der deutschen wie der polnischen Seite von Bedeutung.
  • Die Mittelverteilung soll sich durch eine einheitliche und transparente Berechnungssystematik nun noch stärker an der regionalen Strukturschwäche orientieren und sich in ein System der gesamtdeutschen Regionalförderung weiterentwickeln. Dies entspricht den Forderungen meiner Partei vollständig.

Wir begrüßen auch, dass die Bundesregierung durch den Antrag für die Jahre nach 2020 dazu aufgefordert wird:

  • Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter zu erfüllen und die Gemeinschaftsaufgabe entsprechend weiterzuführen;
  • Gleichzeitig dabei zu berücksichtigen, dass insbesondere die strukturschwachen Länder einerseits durch die Pflicht zur Einhaltung der Schuldenbremse und andererseits durch die rückläufigen Zuweisungen von Bund und Europäischer Union, in ihren finanzpolitischen Handlungsspielräumen eingeschränkt sind;
  • Der Strukturschwäche in ländlichen Räumen entgegenzuwirken, in dem neue Förderschwerpunkte und verstärkt neue Impulse für Innovationsförderung fortgesetzt und verankert werden;
  • Darauf hinzuwirken, dass auch künftig hilferechtliche Regelungen der Europäischen Union den grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht behindern.

All dies finden wir richtig und unterstützen es. Wir werden darauf achten, dass die Versprechen der Koalition in Erfüllung gehen. Warum soll man dann zu Weihnachten nicht auch einmal einem Antrag der Regierung zustimmen.