Die Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes erfolgt in aller Regel einvernehmlich zwischen den Fraktionen im Parlament. Das Sondervermögen resultiert aus dem Marshallplan 1948 und wird heute durch das Wirtschaftsministerium verwaltet. Es wird im Wesentlichen als revolvierende Kredite zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen eingesetzt. Allerdings stammt der letzte Evaluierungsbericht schon aus dem Jahr 2011. DIE LINKE fordert die Vorlage eines erneuten Evaluierungsbericht vor der Vorlage des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2017.
TOP20: ERP-Gesetz 2016
Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben
Sehr geehrter Herr/Frau Präsident/in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die ERP-Sondervermögen entstanden nach 1948 im Zusammenhang mit dem Marshallplan und wird heute durch das Wirtschaftsministerium verwaltet. Im Dezember 1949 wurde ein Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossen.
1953 wurde festgelegt, dass die Mittel ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der Deutschen Wirtschaft dienen sollten. Nach Beendigung der eigentlichen Phase des Wiederaufbaus wurden ERP-Kredite zur Unterstützung der Exportwirtschaft und insbesondere zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verwendet.
Seit den 1990er Jahren wird es schwerpunktmäßig zur Förderung im ostdeutschen Mittelstand eingesetzt. Darin erkennen wir einen sinnvollen Beitrag zur Wirtschaftsförderung in den ostdeutschen Bundesländern.
DIE LINKE wird dem eingebrachten Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens 2016 wie in den vorhergehenden Jahren zustimmen. Denn es ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Einrichtung und eine vernünftige Wirtschaftsförderung damit möglich.
Allerdings möchte ich kritisch dazu anmerken, dass der letzte Evaluierungsbericht über die praktische Umsetzung bzw. Nutzung des Sondervermögens aus dem Jahr 2011 stammt. Lediglich für das ERP- und Mc Cloy Stipendiemprogramm, das seit 1994 durch das BMWi aus dem ERP-Topf finanziert wird, ist ein Bericht für das Jahr 2014 auffindbar.
Es ist aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll, die Evaluierung zu erneuern und in einem regelmäßigen Zeitraum zu überprüfen. Beginnen sollten wir im kommenden Jahr mit einem Bericht für die Jahre 2011 – 2015, da der letzte für die Jahre 2005 bis 2010 erfolgte. Danach schlagen wir vor, eine solche Überprüfung jeweils in der Mitte der Legislaturperiode vorzulegen. Das würde auch die Transparenz weiter erhöhen, die mit der Änderung des Gesetzes von 2012 formuliert wurde.
Der Bericht von 2011 weist auf eine hohe Anzahl von Mitnahmeeffekten bei den regionalen Förderprogrammen hin, sie lag damals bei 38%. In dem neuen Bericht sollte überprüft werden, ob und wenn ja, in welchem Umfang die angegebene Prozentzahl sich verringert hat. Wenn sie sich nicht verändert hat, ist das Ministerium aufgefordert, Vorschläge zu präsentieren, wie diese Quote verringert werden kann.
Auch wird 2011 eine Verschiebung der Einsetzung der Mittel hin zu größeren Unternehmen erwähnt. Die Verwendung des ERP-Sondervermögens ist aber mit besonderem Blick für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht. Das entspricht durchaus dem konzeptionellen Denken linker Politik, denn gerade kleine Unternehmen sind auch in den Zeiten der Globalisierung die Basis für erfolgreiches lokales Handeln. Dies wird gerade in den Flächenländern vor dem Hintergrund der gleichwertigen Lebensverhältnisse von zunehmender Bedeutung sein.
In einer aktuellen Evaluierung sollte deshalb auch ein detaillierter Blick auf die Förderungen der größeren Unternehmen durch das Sondervermögen gelegt werden. Dabei halten wir es für sinnvoll, die unterschiedlichen Größen der geförderten Unternehmen genauer voneinander abzugrenzen und die Erfolge bzw. Misserfolge der wirtschaftlichen Förderungen detailliert zu betrachten.
Da die Verwendung des ERP-Sondervermögens bisher immer einvernehmlich war und dies so bleiben soll, habe ich die Hoffnung, dass sie die kritischen Bemerkungen wohlwollend prüfen und aufnehmen werden.
Legen Sie dem Parlament vor dem neuen Gesetzentwurf für die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens 2017 einen aktuellen Evaluierungsbericht der Jahre 2011 bis 2015 vor.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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