„Auch nach fast 27 Jahren deutscher Einheit ist die soziale Spaltung der dominante Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland in der regionalen Entwicklung. Dies gilt sowohl für die wirtschaftliche Leistungsstärke als auch für die Erwerbslosigkeit. Das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in ostdeutschen Flächenländern liegt nach dem jüngsten Bericht zum Stand der Deutschen Einheit bei 67,36 Prozent des westdeutschen Vergleichswerts. Die Arbeitslosenquote liegt im Osten mit 8,6 Prozent auch nach Jahrzehnten unverändert wesentlich höher als in den westdeutschen Bundesländern mit 5,7 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, Februar 2017)“, so der Bundestagsabgeordnete Thomas Nord.
Das Grundgesetz jedoch verpflichtet insbesondere die Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Art. 20 und 72 Abs. 2 Grundgesetz). Solange diese nicht hergestellt sind, bedeutet es, dass sich die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Menschen je nach Wohn- und Arbeitsort massiv unterscheiden. „Solche regionalen Ungleichheiten sind nach diesem Verfassungsauftrag zu verhindern und abzubauen. Die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zwar zu diesem Ziel, lässt aber bislang effektive Maßnahmen vermissen“, befindet Nord.
„Ich fordere daher, durch einen Solidarpakt III eine langfristige Förderung strukturschwacher Regionen in Ost und West zu gewährleisten. Eine Stabilisierung des Arbeitsmarktes und die ebenso Bedingungen für höhere Löhne schafft. Dass eine Renteneinheit hergestellt wird und Altersarmut effektiv verhindert wird“, so Nord weiter, welcher im September als Direktkandidat in Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree zur Bundestagswahl antritt.
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