Zur derzeitigen Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im Zweiten Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch erklärt Thomas Nord:
„Die aktuellen Sanktionen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und führen zu massiver sozialer Verelendung. Sie sind aber auch sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, weil sie zur Dequalifizierung von Beschäftigten führen und prekäre Arbeit fördern. Im anhängigen BVerfG-Verfahren haben sich u.a. DGB, Diakonie und der Deutsche Sozialgerichtstag gegen Sanktionen ausgesprochen.
Ich fordere die Bundesregierung auf, einen qualifizierten Gesetzentwurf zur Abschaffung von Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch vorzulegen.“
Anmerkung: Der vollständige Titel der Pressemitteilung lautet "Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen"
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Marianne
Martin Schulz müsste doch am besten wissen wie es ist unten zu sein .Der Mann aus Würselin den sie auch nicht da mochten , kaltes Herz hat .