Thomas Nord hat zum Thema Verarbeitung von Fluggastdaten gefragt, in welchem Verhältnis die „Matches“ zu den „Hits“ stehen. Hier ist die Antwort der Bundesregierung:

Frage von Thomas Nord:
In welchem Verhältnis stehen die im Jahr 2020 von der Bundespolizei bzw. dem
Bundeskriminalamt im Rahmen der Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 gefundenen „technischen Treffer“ („Matches“) zu den nach manueller Überprüfung übrig bleibenden „fachlich positiv überprüften Treffer“ („Hits“; vgl. Bundestagsdrucksache 19/10431, Antwort zu Frage 16), und wie stellen sich diese „Hits“ für die einzelne Fahndungskategorien dar (etwa für Haftbefehle, Ausreiseanordnungen, verdeckte und gezielte Kontrollen gemäß SIS-Ratsbeschluss bzw. INPOL-Fahndungsbestand?

Antwort der Bundesinnenministeriums:
Im Jahr 2020 hat die Fluggastdatenzentralstelle (PIU) beim Bundeskriminalamt insgesamt 78.179 technische Treffer fachlich überprüft. Hiervon wurden 5.347 Treffer fachlich positiv überprüft und an die Bundeszollverwaltung bzw. die Bundespolizei zur weiteren Bearbeitung ausgeleitet. Von diesen ausgeleiteten Treffern konnten die Bundespolizei bzw. die Bundeszollverwaltung den Fluggast in 3.593 Fällen antreffen. Den Überprüfungen lagen die folgenden Ausschreibungen in den polizeilichen Fahndungssystemen zu Grunde:
2.352 Aufenthaltsermittlungen,
457 polizeiliche Beobachtungen/verdeckte Kontrollen,
460 Festnahmen,
321 gezielte (offene) Kontrollen und
3 Zurückweisungen (Einreiseverweigerungen).

Hier das Schreiben des Innenministeriums