Thomas Nord hat mehrere Fragen zum Stahlwerk Eisenhüttenstadt an die Bundesregierung gerichtet. Lesen Sie hier die Antworten:

1. Frage von Thomas Nord:
Welchen Anteil der 8 Milliarden Euro Fördermittel im Wasserstoff-IPCEI, das vom Bundeswirtschaftsminister und Bundesverkehrsminister angekündigt wurde, kann ArcelorMittal maximal für den Standort Eisenhüttenstadt erhalten, und in welcher Höhe wurde durch ArcelorMittal in der Projektskizze für den Standort Eisenhüttenstadt angegeben, um den dortigen Umbau auf eine Anlage zur Direktreduktion von Eisenerz und Elektrolichtöfen zu finanzieren?

Antwort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Der beihilferechtlich zulässige maximale Förderanteil bemisst sich nach der Finanzierungslücke — also der Differenz zwischen den positiven und negativen Cashflows — im Verhältnis zu den beihilfefähigen Kosten. Die Prüfung und Berechnung dieses Betrages erfolgt erst im Rahmen des beihilferechtlichen Notifizierungsprozesses. Die Angaben in den eingereichten Projektskizzen zu der Finanzierungshöhe betrachtet die Bundesregierung als Betriebsgeheimnis und gibt hierüber keine öffentliche Auskunft.

2. Frage:
An welche konkreten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Kriterien ist oder wird die Vergabe der Fördermittel aus dem Wasserstoff-IPCEI an ArcelorMittal gebunden, z.B. CO2-Reduzierung, Erhalt von Arbeitsplätzen, Tarifgebundenheit, Auffanggesellschaften, Umschulungsangebote, vorzeitige Betriebsrente, Ausgleichsarbeitsplätze?

Antwort:
Die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel ergeben sich aus der Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens zur geplanten Förderung im Bereich Wasserstofftechnologien und -systeme vom 11. Januar 2021, veröffentlicht im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14. Januar 2021 B1.

3. Frage:
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um sicherzustellen, dass in Deutschland produzierter, durch die Umstellung von Wasserstoff jedoch teurer gewordener Stahl auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähiger ist?

Antwort:
Mit dem Handlungskonzept Stahl hat die Bundesregierung ein umfassendes Programm erarbeitet, um zu gewährleisten, dass die Stahlindustrie trotz der Umstellung auf Wasserstoff wettbewerbsfähig bleibt. Zu den bereits getroffenen bzw. gestarteten Maßnahmen gehören die Förderung über das in den Fragen 6/261 und 6/262 erwähnte wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) Wasserstoff, die Bereitstellung von umfangreichen Mitteln im Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die Erleichterung von Umlagekosten bei der Erzeugung grünen Wasserstoffs.
Die Bundesregierung setzt sich zudem weiterhin für effektive Regelungen zur Vermeidung des sogenannten Carbon Leakage ein. Wenn die Kommission ihre Legislativvorschläge für einer Überarbeitung der Energie- und klimarechtlichen Rahmenbedingungen Mitte diesen Jahres vorlegt (Fit For 55-Paket), wird die Bundesregierung darauf drängen, die bisherigen Instrumente zum Carbon Leakage-Schutz (kostenlose Zuteilung und Strompreiskompensation) im angemessenen Umfang unter Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit fortzuführen. Dies hat die Bundesregierung bereits in ihrer Stellungnahme zum Fit For 55-Paket deutlich gemacht. Als weitere Maßnahmen sind insbesondere ein Förderprogramm für Klimaschutzverträge nach dem Ansatz Carbon Contracts for Difference für Industrieanwendungen — darunter für den Stahlsektor — und ein Förderkonzept zum Import von grünem Wasserstoff („H2 Global“) geplant und soll noch in diesem Jahr eingeführt werden. Beide Programme werden über das Klimaschutz-Sofortprogramm auch nochmals aufgestockt.
Mittelfristig soll jedoch eine hinreichend große und verlässliche Nachfrage für grünen Stahl im Markt geschaffen werden. Bis Ende des Jahres wird die Bundesregierung daher gemeinsam mit der Industrie ein Pilotvorhaben für Leitmärkte für grünen Stahl entwickeln und damit einen Auftrag aus dem Handlungskonzept Stahl umsetzen. Dafür wird eine Roadmap Grüne Leitmärkte umgesetzt, mit dem Ziel, eine hinreichend große und verlässliche Nachfrage für grünen Stahl zu schaffen.

4. Frage:
In welcher Höhe will die Bundesregierungen vor dem Hintergrund, dass laut der mit der PM vom 28. Mai 2021 veröffentlichten Karte des BMWi zum Stahlwerk Eisenhüttenstadt keine Wasserstoff-Pipeline gebaut wird, den Aufbau regionaler Wasserstoff-Infrastruktur fördern, und bis wann soll diese Infrastruktur fertig gebaut sein?

Antwort:
Die Anbindung des Stahlwerks Eisenhüttenstadt an ein deutsches bzw. europäisches H2-Netz ist laut Aussagen der Antragsteller perspektivisch vorgesehen. Eine entsprechende Förderung wurde im IPCEI-Rahmen nicht beantragt. Um einen rechtssicheren Aufbau eines deutschen Wasserstoffnetzes zu gewährleisten, soll die notwendige Finanzierung insbesondere über die Förderung der ersten integrierten Wasserstoffprojekte zielgerichtet im IPCEI-Rahmen erfolgen. Seitens BMWi wird geprüft, ob eine für den Ausbau weiterer Infrastruktur zusätzliche Förderung notwendig ist. Hierfür müssten zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die konkrete Planung der geförderten und nicht geförderten Infrastruktur obliegt grundsätzlich den Unternehmen.

Hier das gesamte Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie als PDF