Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland in etwa 88 Millionen Lebensversicherungen. Das heißt, die allermeisten Erwachsenen zahlen einen monatlichen Beitrag an ein Versicherungsunternehmen, um für ihr Alter oder aber im Falle des Todes für ihre Familienangehörigen vorzusorgen. Dies ist politisch durch die Bundesregierung gewollt, die Versicherungspolicen wurden mit dem Versprechen und steuerlicher Förderung beworben, dass man damit die »Deckungslücke« ausgleichen könne, die durch Reformen (Kürzungen) der gesetzlichen Rentenleistungen entstanden sind.
Seit Beginn der Finanzkrise, der Veränderung der Eigenkapitalregeln und der Niedrigzinspolitik klagt die Versicherungsbranche nun darüber, dass es ihr schlecht geht und die Bedingungen der Verträge der Lebensversicherungen verändert werden müssen. Dabei ist die durchschnittliche Nettoverzinsung der zehn größten Lebensversicherer, sprich die Rendite aus Kapitalanlagen nach Abzug der Kosten, im Jahr 2012 sogar von 3,9 auf 4,3 Prozent gestiegen. Das Argument der wirtschaftlichen Not scheint nicht sehr tragfähig.
Vor drei Wochen hat sich das Bundeskabinett einen Referentenentwurf zur Reform der Lebensversicherung zu Eigen gemacht und in dieser Woche als „Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)“ in den Bundestag eingebracht (Drs. 18/1772). Wenn dieser Entwurf in Kraft tritt, werden die gesetzlichen Bestimmungen so verändert, dass die Bedingungen für bis zu 62 Millionen Verträge verschlechtert werden, sie werden durch den Entwurf geschröpft.
Weil dies die gesamte Gesellschaft, vor allem aber die sogenannte Mitte und ihre Familien betrifft, will die Bundesregierung diese Benachteiligungen der Versicherten in einem Schnellverfahren parlamentarisch verabschieden. Schon am 11. Juli 2014 könnte der Bundesrat das Reformpaket abschließend auf den Weg bringen. Für DIE LINKE ist dies ein völlig inakzeptables Verfahren. Sie kritisiert neben der unnötigen Absenkung der Auszahlungsbeiträge für die vielen Versicherten das zeitliche Verfahren, mit der die Neuregelung der Bewertungsreserven verabschiedet werden soll. Hier werden völlig unnötig grundlegende demokratische Funktionen von Diskussion, Meinungs- und Willensbildung außer Kraft gesetzt.
Dies widerspricht sämtlichen demokratischen Gepflogenheiten und so entsteht der Eindruck, dass die Versicherten während der Aufführung von einem „Sommermärchen“ unter Umgehung der öffentlichen Diskussion über den Tisch gezogen werden sollen. DIE LINKE hat im Bundestag mehr Zeit für eine angemessene Beratung beantragt (Drs. 18/1815). Wir fordern außerdem, dass die Bundesregierung belastbare Zahlen zu Lebens- und Rentenversicherungen vorlegt, damit sich der Deutsche Bundestag und die Bevölkerung ein fundiertes Bild zu den von der Regierung geplanten Reformvorschlägen erarbeiten kann. Wir fordern von der Bundesregierung, sich für die Interessen der Versicherten einzusetzen und nicht für die Versicherungslobby.
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