In dieser Woche wurde die 8. Verhandlungsrunde über das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA geführt. Durch den anhaltenden Druck der Nichtregierungsorganisationen, der Zivilgesellschaft und der Parteien, die sich gegen TTIP ausgesprochen haben, werden einige der anfänglichen Geheimniskrämereien gelockert. Mehrheitlich werden jedoch bekanntwerdende Texte immer noch entgegen dem Willen der Verhandlungsleiter veröffentlicht.
Anfang Januar hat die neue Handelskommissarin Cecila Malmström das erste Mal 15 Positionspapiere veröffentlicht, die die EU in den rechtlichen und regulatorischen Teil des Abkommens einführen möchte. Sie sind in dieser Woche Verhandlungsgegenstand der Arbeitsgruppen. Durch den Text wird deutlich, wie weit TTIP nach Vorstellung der EU-Kommission gehen soll. Denn es wird über die Möglichkeiten der dauerhaften wechselseitigen Einflussnahme EU-USA auf die Gesetzgebung gesprochen. Die verschiedenen Lobbygruppen die an einem »Marktzugang« interessiert sind, sollen privilegierten Zugang zu Entwurfstexten haben.
Schon heute stehen in Brüssel und den Hauptstädten der Mitgliedsstaaten tausende Lobbyisten in Hab Acht Stellung, um den Gesetzgebungsprozess zu beobachten. Um im gegebenen Falle aktiv zu werden und ihn inoffiziell zu beeinflussen oder zu korrumpieren. Mit dem Kapitel über »regulatorische Kooperation« in TTIP soll nun weitergehend rechtlich abgesichert werden, dass Lobbyist_innen frühzeitig über Gesetzesvorhaben informiert werden.
Ihre Beteiligung an den Diskussionen, die in dem noch zu schaffenden Regulierungsrat geführt werden sollen, ist ausdrücklich von Anfang an vorgesehen. Mit dem Kapitel über »regulatorische Kooperation« soll der bevorzugte Zugang von Lobbyist_innen schon bei der gedanklichen Entwicklung und ersten schriftlichen Formulierung von Entwürfen in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren verankert werden.
Die Entwürfe für Gesetze, aber auch die Folgen von diesen, sollen im Sinne von Geschäftstauglichkeit entwickelt werden. Der Regulierungsrat soll sich vor allem daran orientieren, ob das geplante Gesetz gut für die Geschäftsinteressen beider Seiten ist. In der Benennung einer Gewinnerwartung werden sich ein europäischer und ein amerikanischer Kapitalist vermutlich schnell einig. Unterschiedliche Regulationen sollen durch Modifikationen in den Normsetzungsverfahren aufeinander zubewegt und angeglichen werden, das wird als Ziel ausdrücklich genannt.
Jede Vertragspartei soll das Recht haben, auf regulatorische Kompatibilität hinzuwirken und zwar mit einer gemeinsamen Prüfung der Möglichkeiten für a) gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Gesetze, b) Harmonisierung der Gesetze oder c) Vereinfachung der Gesetze. Was das bedeuten wird, kann man sich leicht ausmalen.
Wenn regulatorische Kooperation mit einem Kapitel in TTIP etabliert wird, kann tief in staatliche Souveränität, in demokratische Rechte der EU und der Mitgliedstaaten bis hinunter in die Kommunen eingegriffen werden. Nicht zuletzt deswegen beschließen gerade Kommunen einstimmig bis hin zur CDU Anträge, die gegen TTIP Stellung beziehen.
Es besteht die Gefahr, dass Entscheidungskompetenzen in intergouvernementale Beratungsgremien verlagert werden, die keiner demokratischen Kontrolle zugänglich sind. So könnten erreichte Standards mit dem Angleichungsargument durch ein nicht legitimiertes Gremium ohne viel Aufheben rückgängig gemacht, Fortschritte gerade bei Arbeitssicherheit, Umweltstandards und Verbraucher_innenschutz blockiert und verhindert werden.
Einer solchen Entwicklung kann man nicht zustimmen. DIE LINKE wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass TTIP ein Textentwurf bleibt und keine Rechtswirklichkeit bekommt.
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