In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungskarten versendet. Passend dazu werden gerade vielerorts die Plakate aufgehangen, die zur Briefwahl aufrufen, wie hier von Thomas Nord in Frankfurt (Oder), denn ab jetzt ist es möglich, sein „Kreuzchen zu machen“.

Bei der Briefwahl bekommen Wahlberechtigte den Stimmzettel per Post nach Hause geschickt, füllen ihn dort aus und schicken ihn anschließend per Post an das Wahlamt zurück. Wie das funktioniert? Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte an seinen Hauptwohnsitz geschickt. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Falls Sie per Briefwahl abstimmen möchten, einfach diese Rückseite ausfüllen und zurückschicken. Beim Antrag auf Briefwahl muss man keinen Grund angeben.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auch online auf der Webseite zu beantragen. Meist ist dafür die Angabe der Kartennummer der Wahlbenachrichtigungskarte notwendig.

Die Briefwahlunterlagen können im Wahlamt auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Stimme vor Ort abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können auch durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter / Vertreterin abgeholt werden.

Link: Informationen für Wählerinnen und Wähler – auch zur Briefwahl – finden Sie auch beim Landeswahlleiter