In der 4. Sitzung am 25.02.2010 hat die Fraktion der CDU/CSU im I. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Antrag auf ein Überprüfungsverfahren meiner Person auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit nach §44c, Absatz 2, Abgeordnetengesetz gestellt.

Die Überprüfung meiner Person auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit von Amts wegen umfasst auch die Überprüfung von Folgewirkungen dieser Tätigkeit und Prüfung der Schädigung von Dritten. Das Überprüfungsverfahren wurde in der Sitzung am 25.02.2010 durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beschlossen.

Ziel der Überprüfung ist es, einen ausführlichen Bericht als Bundestagsdrucksache zu erstellen. Eine Beeinträchtigung meiner parlamentarischen Rechte oder eine Verpflichtung zur Mandatsniederlegung ist damit nicht verbunden. Die Beurteilung der getroffenen Feststellungen soll vielmehr der Öffentlichkeit, den Wählerinnen und Wählern vorbehalten bleiben.

Aus genau diesem Grund gehe ich seit März 1990 offen und öffentlich mit der Tatsache um, dass ich mich 1983 aus politischer Überzeugung als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit verpflichtet habe. Auch bei meiner Bewerbung für die Kandidatenaufstellung durch die WählerInnenversammlung meiner Partei habe ich darauf aufmerksam gemacht. Ebenso in der Wahlwerbung im Bundestagswahlkreis 64 – Frankfurt (Oder)/ Landkreis Oder-Spree für ein Mandat zum 17. Bundestag und in meinem Wahlwerbeflyer. Ich habe diesen Tatbestand auf meiner persönlichen Internet-Seite veröffentlicht und in meiner Biographie, die der deutsche Bundestag auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

In dem Überprüfungsverfahren ist eine Ausschussanhörung vorgesehen, in der eine persönliche Stellungnahme zu den vorläufigen Feststellungen des Überprüfungsverfahrens abgeben werden kann. Dies habe ich auf Einladung des I. Ausschusses am Donnerstag, 24.02.2011 um 16:00 Uhr getan. Meine Stellungnahme und die darin verwendeten Belege können eingesehen werden unter: Thomas Nord – zur Person