Das ERP-Sondervermögen ist ein Sondervermögen des Bundes aus dem European Recovery Program (ERP). Es entstand 1948 im Zusammenhang mit dem Marshallplan und wird heute durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Dezember 1949 wurde das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen.

Das Abkommen behandelte damals die Verwaltung einer Summe von sechs Milliarden DM, die klein- und mittelständischen Unternehmen zum Aufbau der Wirtschaft, der Verkehrs- und Energieinfrastruktur nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg als revolvierende Kredite zur Verfügung gestellt wurden. Die Tilgungsleistungen und Zinsen sind in das Sondervermögen eingeflossen, so dass sich das Vermögen vergrößert hat. In den ersten Jahren wurde auf eine Tilgung zumeist verzichtet, sie konnte aber freiwillig erfolgen. Nach dem Schuldenerlass von Seiten der USA 1953 musste Westdeutschland nur einen geringen Teil des bewilligten Kredites zurückzahlen, bereits 1966 war dies geschehen.

Im Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens aus dem Jahr 1953 wurde festgelegt, dass die Mittel ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft dienen sollten. Nach Beendigung der eigentlichen Phase des Wiederaufbaus wurden ERP-Kredite zur Unterstützung der Exportwirtschaft und insbesondere zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verwendet. Seit den 1990er Jahren wird es schwerpunktmäßig zur Förderung im ostdeutschen Mittelstand eingesetzt.

Die Vergabe der Mittel wird jährlich in einem Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens neu festgelegt. Heute werden z. B. Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz in kleineren und mittleren Betrieben sowie im privaten Haus- und Wohnungsbau aufgelegt. Oder klassisch Kredite zur Existenzgründung bzw. zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleinerer und mittlerer Unternehmen vergeben. DIE LINKE befürwortet diese speziell dem Mittelstand zugewendete Förderung und begrüßt es, dass ein erheblicher Teil des Vermögens aktuell in die Energiewende hineinfließt. Dies entspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit.

Allerdings ist zu kritisieren, dass die Aufteilung der Gelder nicht besonders transparent erfolgt, die Wege der Entscheidungsfindung und die Kriterien, die dabei angelegt werden, sind schwer nachvollziehbar. Auch im Gesetzentwurf für 2015 sind die Finanzierungszwecke nur in sehr grober Gliederung benannt. Unter der Rubrik »Exportfinanzierung« steht pauschal die Summe von einer Milliarde Euro. Da die Bundesrepublik wegen ihres Leistungsbilanzüberschusses berechtigt in der Kritik durch die Europäischen Institutionen steht, ist dieser Posten zu überprüfen.

Angesichts der europäischen Austeritätsdebatte ist die Geschichte des ERP-Sondervermögens ein sehr gutes Beispiel dafür, welche alternativen Möglichkeiten bestehen, um mit der derzeitigen Lage in der EU und insbesondere der Euro-Zone umzugehen. Statt den Mitgliedsstaaten die Sparkrause anzulegen und anhand von sprudelnden Steuerquellen eine musterschülerische Null-Diskussion für den eigenen Haushalt aufzulegen, stehen hier Wiederaufbau, wirtschaftlich sinnvolle Kredite und Schuldenerlass im Mittelpunkt einer klugen Politik, die offensichtlich gerade heute nicht mehr verstanden wird, denn sonst wäre ja nicht – in einer quasireligiösen Aufladung – von einem »Wirtschaftswunder« die Rede.