Schon jetzt werden Hartz-IV-Beziehende gezwungen, ab dem 63. Geburtstag in die vorgezogene Rente zu gehen. Machen sie es nicht, dann stellt das Jobcenter auch gegen ihren Willen den Antrag auf Altersrente. Mit einem bisher nicht veröffentlichten Änderungsantrag zum SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz will die Bundesregierung die Zwangsmaßnahmen gegen erwerbslose Ältere noch weiter verschärfen. Die Jobcenter sollen zukünftig die Möglichkeit bekommen, Leistungen nach dem SGB II zu versagen, wenn Ältere nicht von sich aus den Antrag auf eine vorgezogene und mit lebenslangen Abschlägen versehene Altersrente stellen.
Andererseits will die Bundesregierung mit dem Beschluss zur sogenannten „Flexirente“ das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen. Gleichzeitig aber verschärft sie die Praxis der Jobcenter, ältere Arbeitslose ab 63 auszusortieren und aufs Abstellgleis zu schicken. Widersprüchlicher kann Politik nicht sein. Die Zwangsverrentung ist eine Maßnahme zur Verfestigung und zur Erhöhung von Altersarmut. Sie ist ein Mittel der Demütigung. DIE LINKE fordert die Abschaffung der Zwangsverrentung und ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit im Alter. Das Drangsalieren und Nötigen muss aufhören. Die Politik muss die Erhöhung des Lebensstandards im Alter in den Vordergrund stellen, nicht dessen Abwertung. Das gesetzliche Rentenniveau muss wieder auf 53% vom letzten Netto erhöht werden.
Die Zwangsverrentung ist als ein gigantisches Rentenkürzungsprogramm. Eine erzwungene Frühverrentung bedeutet Abschläge auf die Rentenleistungen in Höhe von 0,3 Prozentpunkten pro Monat – auf Rentenleistungen bis zum Lebensende. Die Renten werden auf Dauer bis zu 14,4 Prozent gekürzt, wenn die Rente erst ab 67 voll greift. Das ist völlig schizophren: Mit der Rente ab 63 will die Große Koalition den Zugang für Menschen, die 45 Jahre versichert waren, abschlagsfrei ermöglichen. Gleichzeitig werden Hartz-IV-Beziehende mit horrenden Abschlägen in die vorzeitige Rente gezwungen. Dadurch fallen sie oftmals unter die Armutsgrenze. Im Ergebnis müssen die zwangsverrenteten Menschen den entwürdigenden Gang zum Sozialamt antreten und aufstockende Leistungen beantragen. Das ist auch ökonomisch unsinnig.
Was die Bundesregierung hier als eine Rechtsvereinfachung vorstellt, ist unter dem Strich eine Repressionsverschärfung für Arbeitslose. Diejenigen, die sich der Zwangsverrentung widersetzen, sollen über die Einführung von Sanktionen dazu gezwungen werden. In einer Anhörung des Bundestages war sich die Mehrzahl der Sachverständigen darüber einig, dass die Zwangsverrentung abgeschafft werden muss. Sie ist menschlich entwürdigend, sozial und ökonomisch herabsetzend und ein grober Verstoß gegen die Menschenwürde. Auch der DGB lehnt die Zwangsverrentung als „gravierenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte“ ab. Die Caritas wirft den Jobcentern vor, sich „ihrer gesetzlichen Pflicht zur besonderen Förderung und Eingliederung älterer Arbeitnehmer zu entziehen“.
Nach der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 53% auf 43%, der Herabsetzung des Wertes der erarbeiteten Entgeltpunkte von 0,84 (2005) auf 0,73 (2014) und der Erhöhung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 ist die Zwangsverrentung ein weiteres Mittel zur Zwangsverarmung der arbeitenden Bevölkerung. In den ostdeutschen Ländern kommt noch ein gesetzliches Lohnniveau von 80% mit den entsprechenden Auswirkungen hinzu. Aus diesem Blickwinkel ist die großflächige Abwendung von der geltenden Politik, ihren demokratischen Entscheidungsverfahren und ihren Verantwortlichen nicht verwunderlich. Sie ist eine Spiegelung der Missachtung und Ausgrenzung auf diejenigen, die solche Rechtslagen beschließen.
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